Geschäftsbericht 2023

Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft bedingt konkrete Vorgaben

 

Die Schweiz hat seit 1983 ein Umweltschutzgesetz (USG), das Menschen, Tiere und Pflanzen vor schädlichen Einwirkungen schützt. In den letzten 40 Jahren hat der Bundesrat zahlreiche Verordnungen erlassen, um diese Ziele zu konkretisieren. Obwohl viele Massnahmen zur Behebung bestehender Schäden dienen, gibt es auch präventive Vorgaben. Einige Umweltmassnahmen waren kostenneutral oder führten langfristig zu finanziellen Vorteilen, die meisten jedoch verursachten Kosten. Der Erfolg der Umweltschutzgesetzgebung basiert auf klaren Regeln zur Kostentragung und spezifischen Vorgaben. Um Kreislaufwirtschaft umzusetzen, sind konkrete Indikatoren und klare Kostenregelungen erforderlich. Ein Beispiel für die Kreislaufwirtschaft ist die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm, die Investitionen erfordert, aber langfristig Nutzen bringt.

 

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